Kinderrechte
Im Fröbel Leitbild und in der Rahmenkonzeption sind die Rechte der Kinder, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention beschrieben sind, fest verankert. Wir möchten in unseren Einrichtungen die Kinder darin unterstützen „selbstständige, selbstbewusste, vorurteilsbewusste und verantwortungsvolle Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft zu werden.“
Wir möchten hier auf sieben Rechte genauer eingehen, die unsere pädagogische Arbeit maßgeblich bestimmen und leiten.
Recht auf Bildung und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit
Die Kinder haben in unseren Einrichtungen ein Recht darauf, sich die Zeit zu nehmen, die sie brauchen, „um die Welt zu erforschen und ihre eigenen Ideen zu verfolgen.“
Außerdem haben sie das Recht Fragen zu stellen und eigene Antworten auf diese zu finden.
Recht, so zu sein, wie sie sind
Bei uns wird jedes Kind so akzeptiert, wie es ist. Es ist egal, ob ein Kind mutig, ängstlich, schüchtern oder wild ist. Kinder und Familien werden so anerkannt und respektiert, wie sie sind. Unabhängig ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität oder körperlichen/psychischen Beeinträchtigungen.
Recht, frei von Gewalt und mit Achtung ihrer persönlichen Würde aufzuwachsen
Die in unseren Einrichtungen betreuten Kinder haben das Recht, ohne körperliche oder psychische Gewalt aufzuwachsen und das Recht auf Hilfe, sollten ihre Grenzen nicht respektiert werden.
Recht auf Partizipation
Das Recht auf Partizipation bedeutet für die Kinder, „Teil einer sozialen Gemeinschaft zu sein, eigene Entscheidungen zu treffen, die mit ihnen selbst und dem Leben in der Gemeinschaft zu tun haben, und den Alltag aktiv mitzugestalten.“ Bei der Partizipation ist wichtig, dass die Kinder nicht einfach sich selbst überlassen, sondern entsprechend ihres Entwicklungsstandes in Entscheidungsprozesse mit einbezogen und begleiten werden. So entscheiden die Kinder beispielsweise über Spielpartner*innen, Spielinhalt und Spielort oder können Ausflüge mitgestalten/ sich in die Planung eines Ausflugs einbringen und wiederum über ihre Teilnahme an einem Ausflug bestimmen.
Entscheidungen, die den Alltag der Kinder aktiv beeinflussen, werden in manchen Einrichtungen schon in sogenannten Kinderparlamenten oder Gremien beschlossen. An diesen nimmt eine ausgewählte Gruppe von Kindern teil, die durch die Kinder einer Einrichtung gewählt werden.
Recht auf Selbstbestimmung
Die Kinder haben ein Recht, dass ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen ernst genommen und gehört werden. Sie dürfen ihren eigenen Interessen nachgehen und Nein sagen, wenn sie etwas nicht möchten. Dazu gehört auch, dass die Kinder selbst entscheiden, ob sie eine Matschhose brauchen, wer sie wickeln darf, „wach zu bleiben, wenn sie nicht müde sind, zu essen, wenn sie hungrig sind und das zu essen, was ihnen schmeckt.“
Recht auf eigene Entscheidungen
Dies bedeutet, die Kinder haben ein Recht darauf, eigene Entscheidungen zu treffen und die Effekte dieser erfahren zu dürfen. Dazu zählt auch Herausforderungen und Risiken, die mit der eigenen Entscheidung einhergehen anzunehmen und damit umzugehen. Entscheidet sich ein Kind beispielsweise trotz Nässe und Kälte vorerst gegen seine Matschhose, wird es draußen vermutlich feststellen, dass es kalt ist und seine Hose beim Spielen im Gras oder beim Rutschen nass wird. In solchen Situationen kann die Entscheidung des Kindes entsprechend seinem Entwicklungsstand gemeinsam mit der pädagogischen Fachkraft reflektiert werden und das Kind hat eigene wertvolle Lernerfahrungen gesammelt.
Recht auf verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen
Dieses Recht meint, dass die Kinder ein Recht haben, Kontakte mit anderen Kindern und Erwachsenen zu knüpfen, Freundschaften aufzubauen und einen/eine verlässlichen/verlässliche Partner*in an seiner/ihrer Seite haben, der sie unterstützt, begleitet und Sicherheit und Orientierung gibt.
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